Infos zum Einlass Minderjähriger
- Kein Einlass unter 16 Jahren (außer in Begleitung der Eltern)! Jeder Besucher muss sein Alter nachweisen können.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur mit PartyPass betreten (außer in Begleitung der Eltern).
- Der PartyPass ist nur gültig, wenn zur Kontrolle auch ein Personalausweis vorliegt. Mit dem PartyPass dürfen Jugendliche ab 16 Jahren die Veranstaltung bis 24 Uhr besuchen. Der Partypass wird dabei beim Einlass an der Kasse abgegeben und muss bis 24 Uhr beim Verlassen der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
- Erziehungsbeauftragung werden akzeptiert: Durch die Übertragung der Erziehungsberechtigung kann minderjährigen Jugendlichen unter anderem der Aufenthalt auf Veranstaltungen nach 24 Uhr gestattet werden. Den Vordruck vom Landkreis Ostallgäu finden Sie unter folgendem Link: Erziehungsbeauftragung.pdf
Alle weiteren Infos finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu unter dem Punkt Jugendschutz.
Wir danken vielmals für die Einhaltung der Vorschriften!!

