Infos zum Einlass Minderjähriger

  • Kein Einlass unter 16 Jahren (außer in Begleitung der Eltern)! Jeder Besucher muss sein Alter nachweisen können.

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur mit PartyPass betreten (außer in Begleitung der Eltern).

  • Der PartyPass ist nur gültig, wenn zur Kontrolle auch ein Personalausweis vorliegt. Mit dem PartyPass dürfen Jugendliche ab 16 Jahren die Veranstaltung bis 24 Uhr besuchen. Der Partypass wird dabei beim Einlass an der Kasse abgegeben und muss bis 24 Uhr beim Verlassen der Veranstaltung wieder abgeholt werden.

  • Sollten Jugendliche ab 16 Jahren die Veranstaltung länger als 24 Uhr besuchen wollen, geht dies nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Dazu muss eine ausgefüllte und unterschriebene Erziehungsbeauftragung vorliegen sowie die Ausweiskopie des Elternteils welches unterschrieben hat.

Alle weiteren Infos finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu unter dem Punkt Jugendschutz.

Wir danken vielmals für die Einhaltung der Vorschriften!!